Häufige Fragen
Wenn Sie weitere Antworten auf Ihre Fragen
benötigen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
An welcher Klinik können Operationen oder andere stationäre Behandlungen durchgeführt werden?
| In Graz stehen aktuell unsere assoziierten Belegkliniken ("Sanatorium, Privatklinik") Ragnitz, Leech, und Kreuzschwestern zur Verfügung. In den meisten Fällen sind sowohl stationäre als auch tagesklinische Behandlungen möglich. Neben der freien Arztwahl haben Sie aber selbstverständlich auch die freie Wahl für "Ihre Belegklinik" - sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne in dieser wichtigen Entscheidungsfrage! In Abhängigkeit der Dringlichkeit können wir so die erforderlichen Maßnahmen für eine möglichst zeitnahe Versorgung für Sie organisieren. Unsererseits bestehen aus grundsätzlichen Überlegungen keine vertraglichen Verpflichtungen mit assoziierten Belegkliniken, ebenso wenig bestehen Abmachungen innerhalb diverser kollegialer Netzwerke bezüglich Zuweisungen, Empfehlungen, dgl., sodass wir unsere Entscheidungen ausschließlich an den wesentlichen Kriterien für ein optimales Behandlungsergebnis orientieren, und nicht durch "Quotendruck" oder anderen unzulässigen Gegebenheiten in unserer Entscheidungsfindung beeinflusst sind. |
Werden die Kosten für eine Operation von meiner Krankenversicherung übernommen?
| Wenn Sie eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, werden die Kosten i.d.R. von dieser vollständig übernommen – die Abrechnung erfolgt dabei direkt zwischen der jeweiligen Belegklinik und Ihrer Zusatzversicherung. Bei chirurgischen Behandlungen ("Operationen") halten wir die strikte Einhaltung höchster ethischer Grundsätze für unbedingt erforderlich, um Sie als unsere PatientIn vor Schäden durch unnotwendige oder ungeeignete Operationen effektiv zu bewahren. Aus diesem Grunde wird auch Ihr Versicherungsstatus betreffend Privat- oder Zusatzversicherungen bei uns niemals abgefragt werden, und Sie sind grundsätzlich gut beraten, diesen bis zur endgültigen Entscheidung über die besten Behandlungsmöglichkeiten für sich behalten. Wenn Sie keine Zusatzversicherung abgeschlossen haben, so empfiehlt es sich, die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung vorweg abzuklären. Sollten Sie sich für eine ambulante Operationsmöglichkeit qualifizieren können, so fallen die Kosten i.d.R. auf vergleichbar "gut leistbarem Niveau" aus, dies ohne Qualitätseinschränkungen. Wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne. |
Wie geht es nach einer Operation weiter?
| Die persönliche Betreuung nach einer Operation ist mir ebenso wichtig wie die optimale Durchführung der Operation selbst. Ein erstes wichtiges Ziel ist die weitgehende Schmerzfreiheit unmittelbar postoperativ, die einerseits durch moderne minimal-invasive OP-Techniken, andererseits durch spezielle Schmerztherapiemaßnahmen schon während der Operation und weiterhin während des gesamten stationären Aufenthaltes erreicht werden kann. Dazu steht Ihnen neben meiner Person auch ein professionelles Ärzte- und Pflege-Team rund um die Uhr zur Seite. Unter diesen Bedingungen gelingt auch eine optimale Frühmobilisation, welche bereits mit dem ersten postoperativen Tag beginnt; hierfür steht Ihnen eine spezialisierte Physiotherapie im Hause zur Verfügung. Ich selbst werde den Heilungs- und Genesungsverlauf stets bei täglichen Visiten kontrollieren und bedarfsgerecht mit Ihnen gemeinsam anpassen. Das Ziel ist, dass Sie sich bei der Entlassung aus dem Spital ausreichend sicher fühlen, um den weiteren Genesungsprozess innerhalb Ihrer vertrauten Umgebung optimal bewältigen zu können - dabei werden auch gerne die Angehörigen mit eingebunden. Sollte dies nicht möglich sein, können entsprechende Übergangslösungen organisiert werden - Sie werden niemals unversorgt aus dem Spital entlassen werden. Als besonderen Service biete ich nach der Entlassung aus dem Spital eine jederzeitige und durchgängige Erreichbarkeit für meine operativ versorgten PatientInnen bis zum Abschluss der Behandlung - das ist in der Regel nach dem Rehabilitationsaufenthalt - an: Über eine von Ihnen bekannt gegebene Telefonnummer können Sie mich dann persönlich und rund um die Uhr erreichen, auch im Notfall. Dieses besondere Service bietet Ihnen die maximale Sicherheit einer "Versorgung aus einer Hand" und hat sich bislang bestens bewährt. Auch danach stehen Ihnen selbstverständlich die umfassenden Möglichkeiten am op-s Center St.Peter für Kontrollen und weiterführende Therapiemaßnahmen, falls dies erforderlich werden sollten, uneingeschränkt zur Verfügung. Eine intensive und persönliche Betreuung bis zum vollständigen Abschluss der Behandlung ist mir und meinem Team besonders wichtig. |
Ich habe keine Zusatzversicherung, behandeln Sie nur Privatpatienten?
| Keineswegs: Knapp 70% unserer PatientInnen in der Ordination am op-s Center St.Peter sind nicht privatversichert, etwa jede 7. PatientIn leistet sich die Operation anstatt einer Zusatzversicherung als sogenannte "SelbstzahlerIn". Zudem stehen für kleinere Operationen etwa an Händen und Füßen (z.B.schnellender Finger, Mb.Dupuytren, Karpaltunnelsyndrom, Spreizfuß mit Hallux valgus, Hammerzehen, Morton-Neurom, Lipome, etc.), sowie für spezielle mikroinvasive Schmerztherapien an der Wirbelsäule (Nervenwurzelblockaden, Radiofrequenzablationen, etc.) vor Ort ambulante Operationsmöglichkeiten zur Verfügung, die gerade für nicht-zusatzversicherte PatientInnen bei entsprechender Qualifizierung eine sehr rasche und vergleichsweise wenig belastende Alternative ohne Qualitätseinschränkungen bietet. Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne über die bestens etablierten Möglichkeiten. Insbesondere durch unsere Bemühungen für eine möglichst vollständige Dokumentation der erbrachten Leistungen ergeben sich - zumindest für allfällig erforderliche Folge-Ordinationen - kaum Mehrkosten im Vergleich zu den üblichen Selbstbehalten der sogenannten "kleinen Kassen". Unser Leistungsangebot bleibt jedenfalls und unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus ohne Einschränkungen bestehen: Keine "5-Minutenmedizin", umfassende Untersuchungen, seriöse und etablierte Behandlungsmethoden, und letztlich eine ausführliche Berichterstattung für eine nachhaltige Lösung Ihrer Anliegen. Unter Umständen können Sie Ihren Selbstkostenanteil weiter reduzieren, indem Sie eine Überweisung durch Ihren Hausarzt beibringen. Weitere Information zur Kostenrückerstattung finden Sie unter www.meineSV.at. |
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| Grundsätzlich werden von den Krankenversicherungen max. 80% der Tarifbeträge erstattet - somit beträgt Ihr Selbstkostenanteil mindestens 20% und entspricht in etwa jenem Selbstbehalt, den Sie auch bei Vertragsärzten zu bezahlen hätten, sofern Sie nicht bei der GKK versichert sind (SVA, BVA, VAEB, KFA). Wir betreiben viel Auswand darauf, die tatsächlich erbrachten Leistungen vollständig und möglichst "kassengerecht" zu dokumentieren, damit eine faire Kostenrückerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse gewährleistet ist. Alle erforderlichen Informationen finden sich dabei auf der Honorarnote, die Sie dann nur noch gemeinsam mit der Einzahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse einzugeben brauchen - die Bearbeitungszeit bis zur Kostenrücker-stattung beträgt i.d.R. zwischen 2 und 6 Wochen. Welchen Betrag Sie letztlich selbst bezahlen müssen, hängt einerseits von den ärztlichen Leistungen, ganz wesentlich aber auch von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ab. Als Orientierung können Sie aber für eine pauschal abgerechnete Erst-Ordination mit einem Selbstkostenbetrag in der Größenordnung zw. € 25.- und €35.- (max. € 50.-) rechnen. Keine Selbstkosten fallen z.B. bei Mutter-Kind Pass Untersuchungen an, oder wenn Sie eine entsprechende Zusatzversicherung für ambuante Leistungen abgeschlossen haben. Allfällig notwendige Folge-Ordinationen können i.d.R. nahe an den Kassentarifen abgerechnet werden, sodaß Sie mit Selbstkostenbeitrag zwischen € 9.- und max. € 30.- rechnen müssen. Ambulante Zusatzversicherungen erstatten i.d.R. sämtliche Kosten, die von der gesetzlichen Kasse nicht rückerstattet werden. |
Worin unterscheidet sich ein Wahlarzt von einem "Kassenarzt" |
| Bezüglich Rezepte, Überweisungen, Krankmeldungen, etc., bestehen keine Unterschiede, es ergeben sich diesbezüglich auch keine Mehrkosten oder sonstige Nachteile für Sie. Bei einem Wahlarzt müssen Sie jedoch zunächst das Arzthonorar selbst bezahlen und erhalten erst im Anschluss die Kosten von Ihrer Krankenversicherung gemäß Tariflisten zurück erstattet. Sie müssen dazu lediglich die Honorarnote bei Ihrer Versicherung eingeben - alle erstattungsrelevanten Daten sind darauf bereits akribisch dokumentiert. |
Kann ich mich in dringlichen Fällen auch ohne Termin vorstellen?
Kann ich mich in dringlichen Fällen auch ohne Termin vorstellen? n
| Eine Vorstellung ohne vorherige Terminabsprache ist nicht sinnvoll, weil dies nur auf Kosten anderer Terminverpflichtungen möglich wäre. Aus diesem Grunde haben wir unsere zentrale Terminkoordinierung dergestalt professionalisiert, dass auch AKUT-Vorstellungen möglich sind, sofern diese telefonisch unter 0316 / 229 229 angemeldet werden. In jedem Falle bitten wir Sie um Einhaltung der für Sie reservierten Termine. Sollten Sie den Termin nicht einhalten können, bitten wir um ehest mögliche Mitteilung - so wird Ihr Termin für eine andere Akut-PatientIn frei. |
Wie steht es um die Erreichbarkeit, z.B. auch außerhalb der regulären Ordinationszeiten?
| Als besonderen Service stellen wir für unsere Patienten eine zentrale Terminkoordinierung mit durchgehender Erreichbarkeit von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr zur Verfügung. Somit können Sie sich auch in dringlichen Angelegenheiten immer auf uns verlassen! Zuverlässigkeit und Sicherheit ist für uns besonders wichtig: Für postoperative PatientInnen wird daher eine durchgehende und direkte Erreichbarkeit für die ersten Wochen nach einer Operation hergestellt - dies auch nächtens und am Wochenende. |